A – Abzeichen:

Hier unterscheidet man zwei Arten – einerseits das Abzeichen eines Pferdes, das angeborene (häufig weiße) Stellen am Kopf oder den Beinen des Tieres bezeichnen – andererseits kann es auch einen Leistungsnachweis des Reiters beschreiben, dass das reiterliche Können beschreibt, da hierfür eine spezielle Prüfung des sogenannten „Reitabzeichens“ absolviert wurde. Dieses Reitabzeichen wird benötigt, um auf offiziellen Turnieren in höheren Leistungsklassen starten zu dürfen.